Dienst
Der Versicherungsnehmer hat keinen Versicherungsschutz für Risiken in Zusammenhang mit der Ausübung eines Dienst (Abschnitt 1 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Private Haftpflichtversicherung). Hierfür kommen spezielle Diensthaftpflichtversicherungen (zum Beispiel Lehrerhaftpflichtversicherung) auf.
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