Direktgutschrift
Form der Überschussbeteiligung. Ein Teil der Überschüsse wird hierfür zeitnah, in der Regel noch im gleichen Geschäftsjahr verwendet. Seit der Deregulierung 1994 können die Versicherer selbst hierüber entscheiden, ob und wie viel Überschussbeteiligung sie in Form der Direktgutschrift gewähren.
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