Disziplinar- und Standes Rechtsschutz
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Disziplinar- und Standes Rechtsschutz bedeutet.
Disziplinar- und Standes Rechtsschutz - Definition
Disziplinar- und Standes Rechtsschutz
Leistungsart der Rechtsschutzversicherung, die zur Verteidigung in Disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren dient, zum Beispiel bei Vorwurf des Verstoßes gegen standesrechtliche Bestimmungen von Ärzten oder Anwälten oder Disziplinarverfahren gegen Beamte (§ 2h ARB 2000). Der Disziplinar- und Standes Rechtsschutz ist in der Regel in folgenden Vertragsarten enthalten:
Privat-Rechtsschutz für Selbstständige (Firmenrechtsschutzversicherung).
Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige.
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige.
Rechtsschutz für Firmen.
Rechtsschutz für Vereine.
Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige.
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige.
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz.
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