Drop down Klausel
Die in einer global ausgerichteten Industriehaftpflichtpolice eines Mutterunternehmens meistens enthaltene sogenannte Drop down Klausel greift ein, soweit die Zahlungsmöglichkeit des Versicherers einer Auslandstochter aus deren lokaler Betriebhaftpflichtversicherung wegen Ausschöpfung der Versicherungssummen entfallen ist. Der Versicherungsschutz wird dann im Rahmen der Bestimmungen des Hauptvertrages im Anschluss an einen bestimmten Selbstbehalt gewährt.
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