Einbruchdiebstahl
Unter einem Einbruchdiebstahl wird verstanden:
Einbrechen, Einsteigen oder Eindringen mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge in einen Raum eines Gebäudes.
Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes oder Öffnen des Behältnisses mit falschen Schlüsseln oder anderem Werkzeug.
Einschleichen in das Gebäude.
Anwendung von Gewalt, nachdem der Dieb auf frischer Tat angetroffen wird.
Eindringen in das Gebäude oder Öffnen eines Behältnisses mit einem richtigen Schlüssel, wenn der Dieb diesen durch Einbruchdiebstahl oder Raub an sich gebracht hat, oder durch Diebstahl, sofern der Bestohlene den Diebstahl der Schlüssel nicht durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.
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