Elektro- und Gasgeräteversicherung
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Elektro- und Gasgeräteversicherung bedeutet.
Elektro- und Gasgeräteversicherung - Definition
Elektro- und Gasgeräteversicherung
Die Elektro- und Gasgeräteversicherung (EGGV) auf Basis der Allgemeinen Bedingungen für die Reparaturkostenversicherung von Elektro- und Gasgeräten des Haushalts (AREG 88) ist eine Reparaturkostenversicherung. Versicherbar sind Wasch-, Geschirrspül- und Bügelmaschinen, Wäschetrockner, Kühl- und Gefriergeräte, Elektro-, Gas- und Mikrowellenherde zur privaten oder gewerblichen Nutzung.
Ersatz wird für Reparaturkosten geleistet, die durch Verschleiß, Abnutzung, Alterung oder Konstruktions- und Materialfehler der Bauteile der versicherten Geräte erforderlich werden. Ausgeschlossen bleiben Schönheitsschäden, Schäden durch von außen auf das Gerät einwirkende Ereignisse sowie Schäden, die unter eine Garantiepflicht des Herstellers oder Händlers fallen.
Ersetzt wird die Reparatur oder – wenn diese wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist – ein Zuschuss zum Neukauf in Höhe von maximal 55 Prozent vom Neupreis.
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