Energiemehrkosten
Durch die Klausel Energiemehrkosten mitversicherbares Risiko durch erhöhten Energie- oder Wasserverbrauch, insbesondere auch wegen mangelhaft ausgeführter Installationen, Zählerprüfung oder Beschädigung von Leitungen und Anlagen. Diese stellen reine Vermögensschäden (Ziffer 2.2 AHB 2008) dar sowie grundsätzlich ausgeschlossene Bearbeitungsschäden (Ziffer 7.7 AHB 2008).
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