Erlebensfall
Der Erlebensfall stellt das Ereignis dar, welches die Leistung der Kapitallebensversicherung auslöst. Erreicht die versicherte Person den vereinbarten Termin des Vertragsablaufs, ist die Erlebensfallleistung fällig.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Ermittlungskosten
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




