Fahrerrechtsschutz
Der Fahrerrechtsschutz ist eine Form des Verkehrs- Rechtsschutzversicherung, durch den der Versicherungsnehmer Rechtsschutz in seiner Eigenschaft als Fahrer eines Fahrzeugs (§ 22 ARB 2000) erhält.
Wichtig ist, dass es sich um einen Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Kraftfahrzeuge handeln muss. Außerdem genießt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Fahrlässige Handlung
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




