Fahrraddiebstahl
Durch besondere Vereinbarung kann der Fahrraddiebstahl außerhalb des Versicherungsortes mitversichert werden.
Voraussetzung ist, dass das Fahrrad zum einen in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert ist und zum anderen der Diebstahl entweder zwischen 6 und 22 Uhr verübt wurde oder aber nachts, sofern sich das Fahrrad zu diesem Zeitpunkt noch in Gebrauch oder in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand.
Beispiel
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