Firmenrechtsschutz
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Firmenrechtsschutz bedeutet.
Firmenrechtsschutz - Definition
Firmenrechtsschutz
Der Berufsrechtsschutz für Selbstständige und der Firmenrechtsschutz (Firmenrechtsschutzversicherung) ist ein Paket aus verschiedenen Leistungsarten.
Rechtsschutz wird gewährt für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers. Mitversichert sind die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer (§ 24 ARB 2000).
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