Förderungen
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Förderungen bedeutet.
Förderungen - Definition
Förderungen
Folgende Förderungen existieren für Bausparer:
Wohnungsbauprämie: 8,8 Prozent (vor 2004: 10 Prozent) auf die Sparleistung, maximal auf 512 EUR für Alleinstehende und 1.024 EUR für Verheiratete. Das Jahreseinkommen der Sparer darf 25.600 EUR bei Alleinstehenden und 51.200 EUR bei Verheirateten nicht übersteigen.
Arbeitnehmersparzulage: Zulage auf Beiträge im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen. Sie beträgt 9 Prozent (bis 2003: 10 Prozent) auf maximal 470 EUR (vorher: 480 EUR) Sparbeitrag. Das Jahreseinkommen der Sparer darf 17.900 EUR bei Alleinstehenden und 35.800 EUR bei Verheirateten nicht übersteigen.
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