Folgeschaden
Die Feuerversicherung deckt nicht nur Schäden, die durch unmittelbare Einwirkung einer der genannten Gefahren entstehen, sondern auch solche, die die unvermeidliche Folge dieser versicherten Gefahren sind. Unvermeidliche Schäden in diesem Sinne sind Schäden, die mit dem Schadenereignis in adäquatem Zusammenhang stehen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Folgen abzuwenden gewesen wären. Ein unvermeidlicher Folgeschaden liegt z. B. vor, wenn Kühlgut verdirbt, weil durch Brand in der Stromversorgungsanlage die Stromzufuhr unterbrochen und die Kühlanlage außer Betrieb gesetzt wurde.
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