Fragepflicht

Fragepflicht

Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Fragepflicht bedeutet.

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Fragepflicht - Definition

Fragepflicht

Der Versicherer bzw. Versicherungsvermittler unterliegt einer sogenannten Fragepflicht und hat abhängig vom Anlass den VN nach
Grüner Pfeil nach rechts Wünschen (z. B. umfassender Versicherungsschutz, günstige Prämie, Prüfung von Altpolicen, Absicherung bestimmter Bedarfssituationen) und
Grüner Pfeil nach rechts Bedürfnissen (z. B. Einkommens- und Vermögensverhältnisse, künftige Bedarfssituationen/Versorgungsziele, Versicherungswerte und Risikoverhältnisse, finanzielle Leistungsfähigkeit und -bereitschaft)
zu fragen und dies zu dokumentieren (§§ 6, 61 VVG).

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