Freizeichnung
Freizeichnung bedeutet die Möglichkeit, sich von einer eventuellen zukünftigen Haftung zu befreien. Dies kann nur vertraglich geschehen. Gegenüber dem geschädigten Endverbraucher ist die Freizeichnung nur unter engen Voraussetzungen, nach dem Produkthaftungsgesetz überhaupt nicht zulässig. Im Innenverhältnis zwischen Zulieferer und Hersteller sind Freizeichnungsklauseln im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Regelungen frei vereinbar. Sie wirken auch zugunsten des Haftpflichtversicherers des jeweiligen Verwenders, falls nichts anderes vereinbart ist.
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