Gebündelte Versicherung
Als Gebündelte Versicherung bezeichnet man eine Versicherung, die mehrere Versicherungszweige umfasst (z.B. Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl). Sie wird zwar auf einem einheitlichen Antrag beantragt, umfasst aber jeweils eigenständige Bedingungswerke (z.B. AFB 87, AWB 87, AStB 87, AERB 87). Rechtlich handelt es sich um eigenständige Verträge, die einzeln gekündigt werden können.
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