Gefahrengruppen
In der Unfallversicherung werden die Gefahrengruppen A, B und F unterschieden.
F: Frauen, soweit nicht unter A einzustufen.
A: Männer mit kaufmännischer oder verwaltender Berufstätigkeit oder mit Aufsichtsaufgaben. Frauen mit körperlicher oder handwerklicher Berufstätigkeit.
B: Männer mit körperlicher oder handwerklicher Berufstätigkeit.
Die Gefahrengruppen haben Einfluss auf die Risikoneigung und damit auf die Tarifgestaltung in der Unfallversicherung.
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