Geförderter Personenkreis
Förderberechtigt sind bei Abschluss eines Vertrages zur Altersvorsorge u.a.:
Versicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige.
Beamte und andere Beschäftigte mit beamtenähnlicher Versorgung.
Wehr- und Zivildienstleistende.
Geringfügig Beschäftigte, die eigene Beiträge zur Rentenversicherung leisten.
Arbeitslosen- und Krankengeldbezieher.
Eltern in einer Kindererziehungszeit von bis zu drei Jahren.
Ehepartner eines Förderberechtigten.
Vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Kinder.
Nicht Geförderter Personenkreis ist insbesondere:
Nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige.
Geringfügig Beschäftigte, die keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.
Sozialhilfeempfänger.
Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken.
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