Gehaltsfortzahlung
Arbeitnehmer erhalten mindestens während der ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit von ihrem Arbeitgeber Lohn oder Gehalt in voller Höhe weiter. Da in dieser Zeit kein Verdienstausfall eintritt, kann ein Krankentagegeld für Arbeitnehmer erst ab der 7. Krankheitswoche abgesichert werden. Im Arbeitsvertrag kann aber eine längere Gehaltsfortzahlung vereinbart sein.
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