Geltungsbereich Rechtsschutzversicherung

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Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Geltungsbereich Rechtsschutzversicherung bedeutet.

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Geltungsbereich Rechtsschutzversicherung - Definition

Geltungsbereich Rechtsschutzversicherung

Der Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung erstreckt sich grundsätzlich auf Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die Kanarischen Inseln und Madeira. Bei Privataufenthalten bis zu sechs Wochen in anderen Ländern besteht ein beschränkter Rechtsschutz (§ 6 ARB 2000).

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