Gesamtprodukte
Der Begriff der Gesamtprodukte stammt aus der Produkthaftpflichtversicherung. Darunter versteht man die im Zuge der Verbindung, Vermischung, Verarbeitung etc. von zugelieferten Produkten mit anderen Produkten entstandenen neuen Produkte (Endprodukte). Hierbei kann es sich sowohl um bewegliche als auch um unbewegliche Sachen handeln, z. B. auch um Bauwerke und Grundstücke.
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