Geschäftsversicherung
Die Geschäftsversicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige in einer Police mit einer einheitlichen Pauschaldeklaration.
Diese sieht Versicherungssummen lediglich für Betriebseinrichtungen und für Vorräte sowie als Vorsorge zum Ausgleich für eine eventuelle Unterversicherung vor. Abgeleitet von der sich daraus ergebenden Gesamtversicherungssumme sind die Versicherungssummen für Nebenrisiken pauschal beziffert.
Danach können in freier Wahl die Versicherungszweige, Feuer, ED-Raub, LW, Sturm zusammengefasst und zusätzlich Klauseln mit den Einschlüssen Hagel, Klein-BU, Maschinen, Elektronik und Elementarschäden eingeschlossen werden.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Gesetzliche Grundlagen
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




