Geschäftsversicherung
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Geschäftsversicherung bedeutet.
Geschäftsversicherung - Definition
Geschäftsversicherung
Die Geschäftsversicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige in einer Police mit einer einheitlichen Pauschaldeklaration.
Diese sieht Versicherungssummen lediglich für Betriebseinrichtungen und für Vorräte sowie als Vorsorge zum Ausgleich für eine eventuelle Unterversicherung vor. Abgeleitet von der sich daraus ergebenden Gesamtversicherungssumme sind die Versicherungssummen für Nebenrisiken pauschal beziffert.
Danach können in freier Wahl die Versicherungszweige, Feuer, ED-Raub, LW, Sturm zusammengefasst und zusätzlich Klauseln mit den Einschlüssen Hagel, Klein-BU, Maschinen, Elektronik und Elementarschäden eingeschlossen werden.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Gesetzliche Grundlagen
Hausratversicherung

Die günstigste Hausratversicherung mit den besten Leistungen finden.
Private Haftpflichtversicherung

Hier die Preise zur Privathaftpflicht online vergleichen und sparen.
Autoversicherung

Finden Sie eine gute Autoversicherung zum günstigsten Preis.
