Gesetzliche Unfallversicherung
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Gesetzliche Unfallversicherung bedeutet.
Gesetzliche Unfallversicherung - Definition
Gesetzliche Unfallversicherung
Die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) wird von einer Reihe gewerblicher und landwirtschaftlicher Berufsgenossenschaften, der See-Berufsgenossenschaft und den Eigenunfallversicherungen der öffentlichen Hand getragen. Pflichtversichert sind alle Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Selbstständige, Kinder im Kindergarten, in der Schule und Studenten sowie ehrenamtlich Tätige, auch zum Beispiel Unfallhelfer und Zeugen. Darüber hinaus können sich bestimmte Personen auch freiwillig versichern.
Die Gesetzliche Unfallversicherung soll Arbeitsunfälle verhindern und Unfälle durch diverse Leistungen entschädigen mit dem Ziel, möglichst die Arbeitskraft des Verunglückten wiederherzustellen. Gleichzeitig stellt sie auch den Arbeitgeber oder die Institution von der Haftung frei, die sie für einen verunfallten Mitarbeiter, Schüler etc. trifft.
Versichert werden Arbeitsunfälle und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Geleistet werden können eine Verletztenrente, eine Hinterbliebenenrente sowie Rehabilitationsmaßnahmen.
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bringen die Arbeitgeber bzw. die öffentliche Hand auf, die Begünstigten zahlen keine eigenen Anteile.
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