Gewährleistung
Als Gewährleistung ausgeschlossen vom Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung bleiben Ansprüche auf Wandlung, Minderung, Nachbesserung sowie Neu-/Ersatzlieferung von Lieferungen und Leistungen des Versicherungsnehmers (Ziffer 7.7 AHB 2008). Diese zählen zum allgemeinen Unternehmerrisiko, das als nicht versicherbar gilt.
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