Gewinnbeteiligung
Versicherer und Versicherungsnehmer können zur Betriebhaftpflichtversicherung (Produkthaftpflichtversicherung) eine sogenannte Vereinbarung zur Gewinnbeteiligung treffen. Hierzu gibt es verschiedene Modelle am Markt. Inhalt einer solchen Vereinbarung kann es z.B. sein, dass der Versicherungsnehmer an dem Gewinn, den der Versicherer innerhalb eines Versicherungsjahres unter Berücksichtigung von Schadenaufwendungen, Schadenreserven und Verwaltungskosten erzielt, mit einem bestimmten Prozentsatz (z.B. 20 Prozent) beteiligt wird.
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