GOÄ
GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte.
Enthält eine umfassende Liste der Behandlungen durch Ärzte und die dafür gültigen Punktwerte, die in einen Gebührensatz umgerechnet werden können. Die GOÄ ist Basis der Leistungsabrechnung für die Gesetzliche Krankenversicherung gegenüber den Krankenkassen. Auch Privatversicherten wird sie angewendet, sofern der Arzt keine separate Honorarvereinbarung ausdrücklich vereinbart hat. Die Private Krankenversicherung erstattet Krankheitskosten in aller Regel auf Basis der GOÄ, nur wenige Tarife gestatten auch abweichende Vereinbarungen.
Ärzte dürfen grundsätzlich persönliche Leistungen mit dem 1- bis maximal 3,5-fachen Gebührensatz abrechnen, wobei ein höherer Satz als der 2,3-fache mit besonderen medizinischen Erschwernissen begründet werden muss.
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