sind Deutsche, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik haben, jedoch im Ausland berufstätig und bei einem ausländischen Unternehmen beschäftigt sind. Laut Sozialgesetzbuch besteht keine Versicherungspflicht durch die Gesetzliche Krankenversicherung, auch nicht bei einem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Grenzgänger können eine Private Krankenversicherung mit oder ohne Krankentagegeld abschließen.
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