Großrisiken
Großrisiken sind von den Beratungs- und den Informationspflichten ausgenommen. Großrisiken sind:
Transport- / Transporthaftpflichtversicherungen (Schienenfahrzeug-Kasko, Luftfahrzeug-Kasko, See-, Binnensee- und Flussschifffahrts-Kasko, Transportgüter, Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb, Luftfahrzeughaftpflicht, See-, Binnensee- und Flussschiffahrts Haftpflicht)
Kredit- und Kautionsversicherungen
Sach-, Haftpflichtversicherung und sonstige Schadensversicherungen von Unternehmen, die mindestens zwei der drei Kriterien 6,2 Mio. EUR Bilanzsumme, 12,8 Mio. EUR Nettoumsatzerlöse und wirtschaftsjahresdurchschnittlich 250 Arbeitnehmer überschreiten (Art. 10 EGVVG; §§ 6 Abs. 6, 7 Abs. 5, 65 VVG).
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