Häusliche Lebensgemeinschaft
Die Mitversicherung von Angehörigen durch die Private Haftpflichtversicherung setzt regelmäßig voraus, dass eine Häusliche Lebensgemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer besteht. Darunter ist zu verstehen, dass der Mitversicherte seinen Lebensmittelpunkt in der selben Wohnung unterhält. Eine häusliche Gemeinschaft ist beispielsweise nicht gegeben, wenn ein volljähriges Kind auswärts lebt, aber noch ein Zimmer in der elterlichen Wohnung besitzt, wo es sich bei gelegentlichen Besuchen aufhält.
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