Hausangestellte
Der Versicherungsnehmer hat nach den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Private Haftpflichtversicherung (BBR PHV) Versicherungsschutz in seiner Eigenschaft als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.
Mitversichert sind nach den BBR PHV auch die gesetzliche Haftpflicht für Hausangestellte oder auch von gefälligkeitshalber in Wohnung, Haus oder Garten beschäftigten Personen gegenüber Dritten, allerdings nur für Schäden, die sie in Ausübung ihrer Beschäftigung oder Gefälligkeit verursachen.
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