Hausentbindung
Bei Hausentbindungen werden die Kosten für den Arzt, die Hebamme und für Arznei- und Verbandmittel den ambulanten Tarifen entnommen. Nach den stationären Tarifen wird bei Hausentbindung eine Entbindungspauschale gezahlt. Erfolgt die Hausentbindung ambulant und wird die Entbindungspauschale in Anspruch genommen, bleibt der Anspruch auf die Pauschale auch dann erhalten, wenn in der Folge wegen Komplikationen doch eine Einweisung ins Krankenhaus erforderlich ist.
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