Havariekommisar
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Havariekommisar bedeutet.
Havariekommisar - Definition
Havariekommisar
Der Havariekommisar ist ein Sachverständiger, der für die Beurteilung von Transportschäden sowie zur Organisation von Rettungs- und Schadenbegrenzungsmaßnahmen und zur Schadenverhütung eingesetzt wird. Sein Einsatz ist bei der Havarie Grosse vorgeschrieben (§ 709 Abs. 1 HGB).
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