Heilmaßnahmen
Die Gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für Heilmaßnahmen durch ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, stationären Behandlung, Arznei- und Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel, häuslichen Krankenpflege und Rehabilitation bei einem Unfallopfer, das einen Arbeits- oder Wegeunfall erlitten hat.
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