Heilpraktiker
Für die Behandlung durch Heilpraktiker besteht grundsätzlich ein tariflicher Leistungsanspruch. Ebenso wie bei approbierten Ärzten besteht nur Versicherungsschutz für wissenschaftlich allgemein anerkannte Heilmethoden, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind oder sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben. Bei allen Behandlungen der alternativen Medizin dürfen die Kosten nicht höher sein als die Kosten für vergleichbare Behandlungen in der Schulmedizin.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Heiratsversicherung
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




