Immissionen
Der Begriff der Immissionen ist ebenso wie derjenige der Emissionen im Umweltrecht von Bedeutung. Immissionen sind auf Menschen sowie Tiere, Pflanzen oder andere Sachen einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen (§ 3 Abs. 2 BImSchG).
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