Implosion
Plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks (Abschnitt A § 2 Abs. 4 b) VGB 2008 der Wohngebäudeversicherung bzw. VHB 2000 der Hausratversicherung).
Beispiel:
Die Mitversicherung einer Implosion ist relativ neu, in den AFB 87 war dieser Einschluss noch nicht bekannt.
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