Informationspflichten in der LV, BUV und UNV mit Prämienrückgewähr
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Informationspflichten in der LV, BUV und UNV mit Prämienrückgewähr bedeutet.
Informationspflichten in der LV, BUV und UNV mit Prämienrückgewähr - Definition
Informationspflichten in der LV, BUV und UNV mit Prämienrückgewähr
Der Versicherer unterliegt gegenüber dem Versicherungsnehmer Informationspflichten in der Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, sowie der BUV mit Prämienrückgewähr und hat besonders mitzuteilen (Auszüge):
Einkalkulierte Vermittlungs- und Abschlusskosten
Sonstige einkalkulierte Kosten
Art der Überschussermittlung und -beteiligung sowie Garantieleistungen
Rückkaufswerte sowie garantierte Rückkaufswerte
Mindestversicherungsbetrag bei Umwandlung in eine prämienfreie oder -reduzierte Versicherung
Bei Fondslebensversicherungen Angabe über die enthaltenen Fonds
Allgemeine Angaben zur Besteuerung
Modellrechnung in der
Aufklärung in der Berufsunfähigkeitsversicherung über die verschiedenen verwendeten Begriffe (§ 2 VVG-InfoV-Entwurf 18.6.2007)
Nächstes Thema in unserem Lexikon Informationspflichten während der Vertragslaufzeit
Hausratversicherung

Die günstigste Hausratversicherung mit den besten Leistungen finden.
Private Haftpflichtversicherung

Hier die Preise zur Privathaftpflicht online vergleichen und sparen.
Autoversicherung

Finden Sie eine gute Autoversicherung zum günstigsten Preis.
