Informationspflichten in der LV, BUV und UNV mit Prämienrückgewähr
Der Versicherer unterliegt gegenüber dem Versicherungsnehmer Informationspflichten in der Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, sowie der BUV mit Prämienrückgewähr und hat besonders mitzuteilen (Auszüge):
Einkalkulierte Vermittlungs- und Abschlusskosten
Sonstige einkalkulierte Kosten
Art der Überschussermittlung und -beteiligung sowie Garantieleistungen
Rückkaufswerte sowie garantierte Rückkaufswerte
Mindestversicherungsbetrag bei Umwandlung in eine prämienfreie oder -reduzierte Versicherung
Bei Fondslebensversicherungen Angabe über die enthaltenen Fonds
Allgemeine Angaben zur Besteuerung
Modellrechnung in der
Aufklärung in der Berufsunfähigkeitsversicherung über die verschiedenen verwendeten Begriffe (§ 2 VVG-InfoV-Entwurf 18.6.2007)
Nächstes Thema in unserem Lexikon Informationspflichten während der Vertragslaufzeit
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




