Insolvenzsicherung
Ansprüche des Arbeitnehmers auf Altersvorsorge Leistungen, die aus Entgeltumwandlung aufgebaut wurden, müssen gegen Insolvenz des Arbeitgebers geschützt werden. Dies erfolgt in den Durchführungswegen Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds durch den PSV. In den Durchführungswegen Direktversicherung und Pensionskasse ist sie nicht nötig, da die Versicherer bzw. die Pensionskassen bereits der Versicherungsaufsicht durch die BaFin unterliegen, die die Insolvenzsicherung zu überwachen hat.
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