Invitatiomodell
Zur Vermeidung der Nachteile des Antragsmodells stellt der Kunde einen unverbindlichen Antrag als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Invitatiomodell ad offerendum). Der Versicherer sendet nach Prüfung Versicherungsschein, Vertragsbestimmungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen und weitere Informationen nach der VVG-InfoV sowie Widerrufsbelehrung als Angebot zu, das der Kunde entweder explizit durch Unterschrift oder durch konkludentes Handeln wie aktive Überweisung der Erstprämie (Abbuchung reicht wahrscheinlich nicht) annimmt.
Vorteil ist die Reduzierung des logistischen Aufwands des Vermittlers, Nachteile sind die Verlängerung des Verkaufsprozesses, höhere Rechtsunsicherheit und mögliche Nachteile des Kunden, der unter Umständen nicht versteht, dass nach Zusendung der Police noch kein Versicherungsschutz besteht (§ 7 VVG).
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