Jahresmaximierung
In der Regel machen die Vertragspartner von der in den AHB aufgeführten Möglichkeit der Vereinbarung einer sogenannte Jahresmaximierung bei den Deckungssummen Gebrauch. Hiernach wird die Gesamtleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres auf ein Mehrfaches (regelmäßig das Doppelte) der dokumentierten Deckungssumme begrenzt. Ziel einer derartigen Regelung ist die Vermeidung einer hohen Belastung des Versicherers durch eine vielfache Auskehrung der Deckungssumme innerhalb einer Versicherungsperiode. Für den Fall, dass die Deckungssummen durch die Maximierung einmal ausgeschöpft werden sollten, bieten manche Versicherer sog. Wiederauffüllklauseln an.
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