Kindernachversicherung
Eine Kindernachversicherung erfolgt bei Neugeborenen und der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsprüfung unmittelbar nach der Geburt unter folgenden Voraussetzungen:
Am Tage der Geburt muss ein Elternteil mindestens drei Monate bei dem Versicherer versichert sein. Die Anmeldung zur Versicherung muss spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats erfolgen.
Der Versicherungsschutz des Neugeborenen darf nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein. Der ambulante Tarif kann jedoch beliebig gewählt werden. Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich.
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