Klimaanlage
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Klimaanlage bedeutet.
Klimaanlage - Definition
Klimaanlage
Der Austritt von Wasser oder anderen wärmetragenden Flüssigkeiten, z.B. auch Kältemittel aus einer Klimaanlage, ist im Rahmen der Leitungswasserversicherung entweder automatisch mitversichert (z.B. Abschnitt A § 3 Abs. 1 VGB 2008; Abschnitt A § 4 Abs. 1 VHB 2008, Abschnitt A § 1 AWB 2008)) oder in Ergänzung zu den AWB 87 durch die Klausel 5102 mitversicherbar.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Klinik Card
Hausratversicherung

Schon ab
2,49 €
monatl.
Die günstigste Hausratversicherung mit den besten Leistungen finden.
Private Haftpflichtversicherung

Schon ab
1,49 €
monatl.
Hier die Preise zur Privathaftpflicht online vergleichen und sparen.
Autoversicherung

Jetzt bis
750,- €
sparen
Finden Sie eine gute Autoversicherung zum günstigsten Preis.
