Konditionsdifferenzdeckung
Eine Konditionsdifferenzdeckung ist für den Fall, dass die Versicherungsbedingungen in der Grundversicherung eines ausländischen Tochterunternehmens im Vergleich zum Vertrag der Muttergesellschaft einen geringeren Versicherungsschutz bieten, kann die Muttergesellschaft im Rahmen einer sog. Master-Cover-Deckung sicherstellen, dass der weitergehende Versicherungsschutz im Rahmen des Muttervertrages auch für den Versicherungsvertrag der Tochtergesellschaft Anwendung findet.
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