Kunstversicherung
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Kunstversicherung bedeutet.
Kunstversicherung - Definition
Kunstversicherung
Die Kunstversicherung ist eine Spezielle Form der Hausratversicherung, die als Allgefahrendeckung für Kunstwerke konzipiert ist, da die Hausratversicherung eine Reihe für Kunstwerke existenzielle Gefahren und Schäden nicht abdeckt. Basis sind die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Kunstgegenständen und Antiquitäten (AKAB) oder Versicherer-individuelle Deckungskonzepte und Bedingungswerke.
Nach den AKAB leistet der Versicherer Entschädigung für Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen (Allgefahrendeckung). Der Versicherungsschutz kann aufgrund besonderer Vereinbarung auf einzelne Gefahren beschränkt werden.
Ausgeschlossen bleiben grundsätzlich:
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden volljährigen Person,
Krieg, Streik, Aussperrung, innere Unruhen,
Kernenergie,
Beschlagnahme,
Einwirkungsschäden wie Temperatur, Feuchtigkeit und Licht, Ungeziefer,
Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und natürliche Beschaffenheit,
Beschädigungen an Rahmen und Schutzverglasungen von gerahmten Bildern,
Bearbeitung, Reinigung durch Dritte, Reparatur und Restaurierung.
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