Kurkostenbeihilfe
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Kurkostenbeihilfe bedeutet.
Kurkostenbeihilfe - Definition
Kurkostenbeihilfe
Eine Kurkostenbeihilfe wird bis zur vereinbarten Summe übernommen, wenn die versicherte Person nach einem Unfall innerhalb von drei Jahren eine Kur zur Erholung von den Unfallfolgen antritt und die Kosten nicht von einer gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden. Der Versicherte muss nachweisen, dass die Kur medizinisch notwendig ist und in Zusammenhang mit dem Unfall steht.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Kurzschluss
Hausratversicherung

Schon ab
2,49 €
monatl.
Die günstigste Hausratversicherung mit den besten Leistungen finden.
Private Haftpflichtversicherung

Schon ab
1,49 €
monatl.
Hier die Preise zur Privathaftpflicht online vergleichen und sparen.
Autoversicherung

Jetzt bis
750,- €
sparen
Finden Sie eine gute Autoversicherung zum günstigsten Preis.
