Leistungsfreiheit Berufsunfähigkeit
Wenn die versicherte Person wieder berufsfähig wird und damit die Anspruchsvoraussetzungen für die Leistung wegfallen, wird der Versicherer nur leistungsfrei, wenn er dies dem VN in Textform darlegt. Die Leistungsfreiheit bei Berufsunfähigkeit tritt erst drei Monate nach Zugang der Erklärung ein (§ 174 VVG).
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