Leitungswasserversicherung
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Leitungswasserversicherung bedeutet.
Leitungswasserversicherung - Definition
Leitungswasserversicherung
Gegenstand der Leitungswasserversicherung
Schäden an versicherten Sachen durch Leitungswasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus
den fest verlegten Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung,
den sonstigen mit dem Rohrsystem fest verbundenen Einrichtungen der Wasserversorgung,
den Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
Bruch durch Frost und sonstige Ursachen innerhalb des versicherten Gebäudes zusätzlich durch Frost an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Wasserhähnen, Heizkörpern, Boilern, Sprinkler- oder Berieselungsanlagen usw.,
außerhalb des versicherten Gebäudes an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung, soweit die Rohre der Versorgung des versicherten Grundstücks dienen, die Rohre sich innerhalb des Grundstücks befinden und die Reparaturkosten nicht durch das Versorgungsunternehmen zu tragen sind.
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