Liebhaberwert
Liebhaberwert (auch Affektionswert) im Sinne der Sachversicherung (z.B. Hausratversicherung) ist der besondere Wert einer Sache, der über den allgemeinen Sachwert hinausgeht. Er enthält neben dem Vermögensinteresse an der Sache zusätzlich noch ein auf einer persönlichen Beziehung beruhendes Interesse, das in Geld nicht zu bewerten ist (z. B. Fotos). Versicherbar ist ein Liebhaberwert ausnahmsweise dann, wenn sich ein Marktpreis für eine Sache gebildet hat, z. B. für Briefmarkensammlungen. Dieser Liebhaberwert entspricht dann dem gemeinen Wert.
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