Maximierung
Die Maximierung bedeutet eine Begrenzung der Ersatzleistung der Haftpflichtversicherung auf ein Mehrfaches (z.B. das Doppelte) der vereinbarten Versicherungs-/ Deckungssummen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Ziffer 6.2 AHB 2008) – sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
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