Mehrherrigkeit
Eine sogenannte Mehrherrigkeit liegt vor, wenn auf einem Grundstück voneinander unabhängige Gewerbe oder Betriebe mit verschiedenen Eigentümern oder Pächtern vorhanden sind. Sie hat Auswirkungen auf die Risikobeurteilung, wobei außer den von den fremden Betrieben auf den Betrieb des Versicherungsnehmers ausstrahlenden betriebsbedingten Gefahren infolge der engen räumlichen Verbindung aus vielerlei Gründen zusätzliche, insbesondere subjektive Risiken vorliegen können.
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